Monatliche Leistungen | PG 1 | PG 2 | PG 3 | PG 4 | PG 5 |
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Pflegegeld | - | 316€ | 545€ | 728€ | 901€ |
Pflegesachleistungen | - | 724€ | 1.363€ | 1.693€ | 2.095€ |
Tages- und Nachtpflege | - | 689€ | 1.298€ | 1.612€ | 1.995€ |
Vollstationäre Pflege | - | 770€ | 1.262€ | 1.775€ | 2.005€ |
Betreuungs- und Entlastungsleistungen | 125€ | 125€ | 125€ | 125€ | 125€ |
Pflegehilfsmittel | 40€ | 40€ | 40€ | 40€ | 40€ |
Zuschuss zum Hausnotruf | 23€ | 23€ | 23€ | 23€ | 23€ |
Wohngruppenzuschuss | 214€ | 214€ | 214€ | 214€ | 214€ |
Jährliche Leistungen | PG 1 | PG 2 | PG 3 | PG 4 | PG 5 |
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Verhinderungspflege | 1,612€ | 1,612€ | 1,612€ | 1,612€ | 1,612€ |
Kurzzeitpflege | 1,774€ | 1,774€ | 1,774€ | 1,774€ | 1,774€ |
Sonstige Leistungen | PG 1 | PG 2 | PG 3 | PG 4 | PG 5 |
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Wohnraumanpassung (je Gesamtmaßnahme) | 4000€ | 4000€ | 4000€ | 4000€ | 4000€ |
„PG“ entspricht Pflegegrad
wird direkt an Pflegebedürftigen ausbezahlt, um die Pflege zu Hause sicherzustellen. Mit dem Pflegegeld können Angehörige oder ehrenamtliche Helfer entschädigt werden.
Je höher der Pflegegrad, umso höher ist der Geldbetrag, der für die Pflege durch einen professionellen Pflegedienst – von der Pflegekasse – bereitgestellt wird. Der Pflegedienst rechnet direkt mit der Pflegeversicherung ab.
ist eine Kombination aus Pflegegeld und Pflegesachleistung. Der Pflegedienst rechnet erbrachte Leistungen direkt mit dem zuständigen Kostenträger ab. Nicht genutztes Budget, erhält die pflegebedürftige Person in Form von Pflegegeld aufs eigene Konto überwiesen. Mit dem Restbetrag können Angehörige und ehrenamtliche Helfer entschädigt werden oder sonstige Kosten bezüglich der Pflege bezahlt werden.
Sicherstellung der häuslichen Pflege bei kurzzeitigem Ausfall der Pflegeperson wegen Erholungsurlaub, Krankheit oder anderer Gründe. Diese kann sowohl in der häuslichen Umgebung, ebenso aber auch außerhalb (z.B. bei Verwandten/ Freunden im Hotel, im Pflegeheim oder eines Wohnheimes etc.) erbracht werden.
Zeitlich begrenzte Pflege in einer vollstationären Pflegeeinrichtung. Investitionskosten, Fahrkosten, Kosten für Unterkunft und Verpflegung müssen selbst finanziert werden.
Pflegebedürftige, die in ihrem häuslichen Umfeld wohnen, werden tagsüber oder nachts in einer zugelassenen Einrichtung (teilstationäre Pflege) gepflegt und betreut.
Die Tages- und Nachtpflege wird zusätzlich zum Pflegegeld/Pflegesachleistungen angeboten.
Gerne unterstütze ich Sie bei den Finanzierungsmöglichkeiten und einen geeigneten Heimplatz oder alternative Wohnform zu finden.
Pflegehilfsmittel dienen der Erleichterung in der Pflege oder dienen der Linderung der Beschwerden des Pflegebedürftigen oder ermöglichen ihm eine selbstständigere Lebensführung.
Entlastung der Pflegeperson im Alltag, z.B. zur Beschäftigung und Aktivierung des Pflegebedürftigen. Trägt dazu bei die Pflegepersonen zu entlasten und helfen dem Pflegebedürftigen möglichst lange in ihrem zu Hause bleiben zu können. Soziale Kontakte sollen aufrecht erhalten werden und der Alltag weiterhin möglichst selbständig bewältigt werden können.
Einzelfallentscheidung; um die häusliche Pflege zu ermöglichen; erheblich zu erleichtern oder eine selbstständige Lebensführung des Pflegebedürftigen wiederhergestellt werden kann.
Gesetzliche Hintergründe werden detailliert im SGB XI erläutert