z.B. Speiseröhrendefekt, Lippen-Kiefer-Gaumenspalte, Trisomie, Diabetes, Schlaganfall/Lähmungen/ Versteifungen, Fehlbildungen, Hauterkrankungen usw.
z.B. Motorik, geistige Entwicklung, Entwicklung der Sprache, emotionale Entwicklung, Sozialkompetenz
z.B. Wundversorgung, Sauerstoffgabe/Beatmung, Medikamentenverabreichung, Katheter, Monitorüberwachung; Überwachung des Gewichts, Bandagen, Spreizhose, Stützkorsett usw.
z.B. Physiotherapie, Sensorische Integrationstherapie, Kinder-Bobath, Vojta- Therapie usw.
z.B. Pflege-/Wärmebett, Rollstuhl, Sauerstoffgerät, Absauggerät uvm.
z.B. Essstörung, Bindungs- und Angststörungen, Belastungsstörungen usw.
z.B. um Gefahren abzuwenden/Alltag zu strukturieren
z.B. Logopädie, Ergo-, Physio-, Psycho-, Verhaltens-, Ernährungstherapie usw.
z.B. Pflegebett, Rollstuhl, Sauerstoffgerät, Beatmungsgerät, Absauggerät, Hörgerät, Brille, Klingelhose, Prothesen, Therapieweste, Gewichtsdecke, Inkontinenzmaterial (Windeln), spezielles Essbesteck und Getränkezubehör, Antirutschmatten uvm.
z.B. Sondennahrung, Inhalatoren, Insulinspritzen, Katheter, Port, Wundversorgung, Bandagen, Schuheinlagen, Andick-Pulver usw.
z.B. Altersvergesslichkeit, Demenz, Parkinson
z.B. Multiple Sklerose, ALS, Epilepsie, Schlaganfall, Lähmungen, Sprachstörungen, Schluckstörungen
z.B. schwere Depression, Psychosen, Essstörungen, Angststörung usw.
z.B. nach Unfällen, Amputationen, Operationen usw.
z.B. Krebs, Diabetes mellitus, COPD, Arthrose, Fibromyalgie, Dialysepflicht usw.
z.B. bei Hilflosigkeit, Bettlägerigkeit, Sturzgefahr
Wichtig: Das Vorliegen der genannten Gründe führt nicht allein zum Pflegegrad. Es setzt voraus, dass vermehrte pflegerische Unterstützung und Betreuung im Alltag notwendig ist. Der erhöhte Betreuungs- und Pflegebedarf im Alltag; muss von anderen Personen übernommen werden. Die Pflegebedürftigkeit muss mindestens ein halbes Jahr andauern. Der MDK (medizinische Dienst der gesetzlichen Versicherung) und Medicproof (zuständig für Privatversicherte) übernehmen die Einschätzung, welcher Pflegegrad empfohlen werden kann. Für die endgültige Vergabe des Pflegegrades ist die Pflegeversicherung zuständig.
wie z.B. Demenz, Schlaganfall, ADHS, Autismus, Prophylaxen uvm. benötigen