Plgegegradkompass | Leila Thamphald

Pflegegrad

Erkrankungen und Gründe, die zu einem Pflegegrad führen können:
Neugeborene / Babys
  • Frühgeburtlichkeit
  • Mehrlingsgeburt mit geringem Geburtsgewicht
  • angeborene Erkrankungen/ Behinderungen
  • z.B. Speiseröhrendefekt, Lippen-Kiefer-Gaumenspalte, Trisomie, Diabetes, Schlaganfall/Lähmungen/ Versteifungen, Fehlbildungen, Hauterkrankungen usw.

  • Entwicklungsverzögerung/ Entwicklungsstörung
  • z.B. Motorik, geistige Entwicklung, Entwicklung der Sprache, emotionale Entwicklung, Sozialkompetenz

  • Schreibaby/Schreikind
Aufwändige Säugling-/Kindsversorgung aufgrund

  • Trinkschwäche, abpumpen von Muttermilch, Muttermilch/ Pulvermilch zufüttern, Gabe von Milch über Magensonde
  • lange Stillzeiten, „Dauernuckeln“, ständiges Einschlafen, dauerndes Milch erbrechen
  • nutzen von Spezialfläschchen, spezielle Fütterungssysteme, Stillhütchen
  • Lebensmittelallergien (z.B. auf Milchpulver)
  • ärztlich vorgeschriebene Diät/ Ernährung
  • ärztliche Verordnungen
  • z.B. Wundversorgung, Sauerstoffgabe/Beatmung, Medikamentenverabreichung, Katheter, Monitorüberwachung; Überwachung des Gewichts, Bandagen, Spreizhose, Stützkorsett usw.

  • ärztliche Behandlungen
    • – regelmäßige Untersuchungen/ Kontrolle durch Hebamme
    • – vermehrt Kinderarzttermine
    • – Termine bei Fachärzte

  • notwendige Therapien zur Frühforderung
  • z.B. Physiotherapie, Sensorische Integrationstherapie, Kinder-Bobath, Vojta- Therapie usw.

  • Hilfsmitteleinsatz
  • z.B. Pflege-/Wärmebett, Rollstuhl, Sauerstoffgerät, Absauggerät uvm.

Kleinkinder / Kinder
  • schwere Verhaltensauffälligkeiten, ADS/ADHS, Autismus, Wahrnehmungsstörungen
  • Entwicklungsverzögerungen/Entwicklungsstörungen
  • angeborene geistige/körperliche Behinderungen/Einschränkungen
  • fehlende Gliedmaße, Lähmungen, Versteifungen
  • Schluck-/Sprachstörungen
  • psychische Erkrankungen
  • z.B. Essstörung, Bindungs- und Angststörungen, Belastungsstörungen usw.

  • Diabetes, Epilepsie, Hauterkrankungen, Allergien
  • Seh- und Hörstörung, Blindheit und Taubheit
  • Bewegungseinschränkungen, Bettlägerigkeit
  • Schlafstörungen, Schlafwandeln, Nachtschreck
  • Harn und Stuhlinkontinenz (Windel einnässen) ab 5 Jahren
  • Pflegeperson muss Tag/Nacht in Rufnähe sein
  • z.B. um Gefahren abzuwenden/Alltag zu strukturieren

  • notwendige Therapien zur Frühforderung
  • z.B. Logopädie, Ergo-, Physio-, Psycho-, Verhaltens-, Ernährungstherapie usw.

  • Hilfsmitteleinsatz
  • z.B. Pflegebett, Rollstuhl, Sauerstoffgerät, Beatmungsgerät, Absauggerät, Hörgerät, Brille, Klingelhose, Prothesen, Therapieweste, Gewichtsdecke, Inkontinenzmaterial (Windeln), spezielles Essbesteck und Getränkezubehör, Antirutschmatten uvm.

  • ärztliche Verordnungen
  • z.B. Sondennahrung, Inhalatoren, Insulinspritzen, Katheter, Port, Wundversorgung, Bandagen, Schuheinlagen, Andick-Pulver usw.

Teenager / Erwachsene / Senioren

  • kognitive und körperliche Einschränkungen
  • z.B. Altersvergesslichkeit, Demenz, Parkinson

  • altersbedingter Abbau, Sturz, Schwindel
  • neurologische Erkrankungen
  • z.B. Multiple Sklerose, ALS, Epilepsie, Schlaganfall, Lähmungen, Sprachstörungen, Schluckstörungen

  • psychische Erkrankungen
  • z.B. schwere Depression, Psychosen, Essstörungen, Angststörung usw.

  • schwere Seh- oder Hörstörung, Taubheit, Blindheit
  • erworbene Beeinträchtigungen
  • z.B. nach Unfällen, Amputationen, Operationen usw.

  • schwere chronische Erkrankungen
  • z.B. Krebs, Diabetes mellitus, COPD, Arthrose, Fibromyalgie, Dialysepflicht usw.

  • Harn- und Stuhlinkontinenz
  • Schlafstörungen, nächtliche Unruhe, Weglauftendenz, Non Compliance
  • Schwerbehindertenausweis mindestens 50 %
  • Pflegeperson muss Tag/Nacht in Rufnähe sein
  • z.B. bei Hilflosigkeit, Bettlägerigkeit, Sturzgefahr

Wichtig: Das Vorliegen der genannten Gründe führt nicht allein zum Pflegegrad. Es setzt voraus, dass vermehrte pflegerische Unterstützung und Betreuung im Alltag notwendig ist. Der erhöhte Betreuungs- und Pflegebedarf im Alltag; muss von anderen Personen übernommen werden. Die Pflegebedürftigkeit muss mindestens ein halbes Jahr andauern. Der MDK (medizinische Dienst der gesetzlichen Versicherung) und Medicproof (zuständig für Privatversicherte) übernehmen die Einschätzung, welcher Pflegegrad empfohlen werden kann. Für die endgültige Vergabe des Pflegegrades ist die Pflegeversicherung zuständig.

Professionelle Pflegeberatung

Als Pflegeberaterin unterliege ich der gesetzlichen Schweigepflicht. Ihre Daten und die persönliche Pflegesituation die Sie mir anvertrauen, werde ich sehr diskret behandeln. Pflegeberatung
In diesen Situationen empfehle ich Ihnen eine Pflegeberatung:

  • wenn ein Erstantrag, eine Höherstufungsantrag, ein fristgerechter Widerspruch und professionelle Hilfestellung notwendig ist
  • wenn finanzielle Unterstützung für die Pflege und Betreuung notwendig wird
  • wenn Sie wissen möchten welche Leistungen Ihnen von der Pflegekasse zustehen
  • Ihr pflegebedürftiger Angehörige sich nicht mehr eigenständig versorgen kann
  • wenn Sie die Pflege; bei Abwesenheit der Pflegeperson; gewährleisten wollen
  • aufwändige und zeitintensive Säuglingsversorgung notwendig
  • Kind ist verhaltensauffällig, schwer erkrankt oder hat geistige/körperliche Einschränkungen. Sie benötigen Entlastung und Hilfe im Alltag
  • Sie oder ihr Familienangehöriger leidet an einer schweren psychischen Erkrankung, benötigt dauernde Motivation und Hilfe bei der Körperpflege
  • aufgrund körperlichen und kognitiven Abbaus, benötigen Sie vermehrte Betreuung im Alltag um weiterhin eigenständig leben zu können
  • wenn Sie als Pflegeperson „Entlastung im Alltag“ benötigen
  • wenn Sie themenspezifische Schulungen zu verschiedenen Krankheitsbilder,
  • wie z.B. Demenz, Schlaganfall, ADHS, Autismus, Prophylaxen uvm. benötigen

  • wenn akute Pflegeprobleme vorliegen

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Gerne komme ich zu Ihnen nach Hause um Ihnen praktische Handlungshilfen und hilfreiche Pflege-Tipps zu vermitteln.

In dieser individuellen Schulung lernen Sie, je nach vorhandener pflegerischer Situation; zum Beispiel: das fachgerechte Lagern; Mobilisieren; Anziehen, Umgang mit Hilfsmitteln uvm.

Sie erhalten hilfreiche Tipps, die Ihren Alltag leichter machen werden. Die Schulung ist auf den Zustand und die Bedürfnisse des zu Pflegenden abgestimmt.
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