Pflegegradkompass | Leila Thamphald

Leistungen

Mein Leistungsangebot als Pflegeberaterin
  • Telefonische Erstberatung kostenfrei
  • Erstantrag Pflegegrad beraten/begleiten
  • Höherstufungsantrag beraten/begleiten
  • Widerspruchsverfahren beraten/begleiten
  • Anträge zum Behinderungsgrad beraten/begleiten
  • Begutachtungen des MDK und Medicproof begleiten
  • Pflegefachliche Stellungnahme verfassen
  • Beratungsbesuch nach §37,3
Zusätzliche Leistungen
Individuelle Pflegeberatung

  • Pflegeleistungen beantragen
  • Anträge einreichen
  • Hilfsmittel organisieren
  • Pflegesituation optimieren
  • Pflegeprobleme lösen

Pflegeschulung in eigener Häuslichkeit

Themenkomplexe z.B. Körperpflege erlernen/Transfer üben/Umgang mit Hilfsmittel/Prophylaxen erlernen/Umgang mit Inkontinenzmaterial usw.

  • Handgriffe erlernen, die Pflege erleichtern
  • Wohnumfeldverbessernde Maßnahmen beantragen
  • Hilfreiche Tipps im Alltag
  • Entlastung der Pflegeperson

Pflegekurse

Themen:
Schlaganfall, Diabetes, Demenz, Sturzgefahr, Prophylaxen, ADHS, Autismus usw.

Für pflegende Angehörige/ehrenamtlich Pflegende und Pflegeinteressierte
Kursanfrage
Leistungen, die über Pflegekasse abgerechnet werden
Beratungsbesuch nach § 37,3

​Pflegegrad I empfehlenswert
für Pflegegeldempfänger Grad II-V verpflichtend
bei Inanspruchnahme eines Pflegedienstes empfehlenswert

Reine Pflegegeldbezieher, sind gesetzlich verpflichtet, regelmäßig einen Beratungseinsatz abzurufen.

  • Beratungseinsatz erfolgt durch zugelassene Beratungsstelle
  • halbjährlich bei Pflegegrad 2 + 3
  • vierteljährlich bei Pflegegrad 4 + 5
Ausnahme gilt für:

  • Personen mit Pflegegrad 1
  • Personen die Pflege eines ambulanten Dienstes in Anspruch nehmen
  • Personen die Kombinationsleistung (Pflegegeld und ambulante Pflege) in Anspruch nehmen

Ihnen wird empfohlen (nicht verpflichtend) den Beratungseinsatz halbjährlich oder vierteljährlich in Anspruch zu nehmen

Ziel des Beratungseinsatzes:

  • dient der Unterstützung der pflegenden Person
  • Qualität der Pflege ist gesichert, keine Vernachlässigung der pflegebedürftigen Person
  • weitere Entlastungs- und Hilfsangebote können besprochen und beantragt werden

Hinweis: Werden diese Beratungen nicht regelmäßig in Anspruch genommen, hat die Pflegekasse das Recht, das Pflegegeld zu kürzen oder gar zu streichen! Rufen Sie mich gerne an. Die Kosten des Beratungsbesuchs werden von der Pflegekasse getragen.

Meine Vorgehensweise
Erstantrag / Höherstufungsantrag
  • Telefonische Erstberatung
  • Ermittlung des Pflegeaufwand
  • Antragstellung bei der zuständigen Pflegekasse
  • Überprüfung des vorliegenden Gutachten
  • Zusammenstellung benötigter Unterlagen/Diagnosen
  • Formulare der Pflegeversicherung ausfüllen
  • Formulare des MDK/ Medicproof ausfüllen
  • Erstellen einer pflegefachlichen Begründung
  • Vorbereitung auf den Begutachtungstermin
  • Bei Bedarf: Termin der Begutachtung begleiten
  • Bei Bedarf: telefonische Begutachtung begleiten
  • Überprüfung des Pflegebescheids der Kasse
  • Ggf. Widerspruch einreichen
  • Erstellen der Widerspruchs-Begründung
  • Erneute Vorbereitung auf den Begutachtungstermin
  • Bei Bedarf: Termin der Wiederbegutachtung begleiten
  • Bei Bedarf: telefonische Begutachtung begleiten
  • Ergebnis des Widerspruchs überprüfen
  • Ggf. Information des weiteren Vorgehens
Widerspruchsverfahren
  • Telefonische Erstberatung
  • Widerspruch gegen Bescheid einreichen
  • Überprüfung des vorhandenen Pflegebescheides
  • Ermittlung des Pflegeaufwand für gerechtfertigten Pflegegrades
  • Formulare der Pflegeversicherung ausfüllen
  • Formulare des MDK/ Medicproof ausfüllen
  • Zusammenstellung aller notwendigen Unterlagen und Diagnosen
  • Erstellen der Widerspruchs-Begründung
  • Vorbereitung auf den Begutachtungstermin
  • Bei Bedarf: Termin der Wiederbegutachtung begleiten
  • Bei Bedarf: telefonische Begutachtung begleiten
  • Ergebnis des Widerspruchs überprüfen
  • Ggf. Information des weiteren Vorgehens
Pflegeberatung / Pflegekurs / Schulung
  • Telefonische Erstkontakt
  • Beratungsbedarf ermitteln
  • Termin Vereinbarung
  • Vorbereitung der Beratung/ des Pflegekurses oder der Schulung
  • Beratungsgespräch / Schulung / Pflegekurs
  • Pflege optimieren und anpassen
  • Weiteren Beratungstermin vereinbaren
  • Geänderte Pflegesituation im Alltag wirken lassen
  • Weitere Maßnahmen notwendig? Neuen Termin vereinbaren
  • Erneutes Beratungsgespräch
  • Weitere Maßnahmen planen
  • Hilfe- und Entlastungsleistungen organisieren
​Beratungseinsatz nach §37 Abs. 3 SGB XI
  • Telefonischer Erstkontakt
  • Termin vereinbaren
  • Besuch in der eigenen Häuslichkeit (telefonische Beratung während der Corona-Pandemie möglich)
  • Beratungsgespräch
  • Benötigte Hilfsmittel beantragen
  • Nachweis über den erfolgten Beratungsbesuch wird der Pflegekasse weitergeleitet
  • Nächsten Beratungstermin vereinbaren
  • Erinnerungsanruf anstehender Beratungstermin