Pflegegrad I empfehlenswert
für Pflegegeldempfänger Grad II-V verpflichtend
bei Inanspruchnahme eines Pflegedienstes empfehlenswert
Reine Pflegegeldbezieher, sind gesetzlich verpflichtet, regelmäßig einen Beratungseinsatz abzurufen.
Ihnen wird empfohlen (nicht verpflichtend) den Beratungseinsatz halbjährlich oder vierteljährlich in Anspruch zu nehmen
Hinweis: Werden diese Beratungen nicht regelmäßig in Anspruch genommen, hat die Pflegekasse das Recht, das Pflegegeld zu kürzen oder gar zu streichen! Rufen Sie mich gerne an. Die Kosten des Beratungsbesuchs werden von der Pflegekasse getragen.